DIGI-ZEIT
HANS-JÜRGEN LÖW
LUDWIG-HENSLER-STR. 36
65929 FRANKFURT /MAIN
§1 Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden erteilten Einzelauftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn Sie von uns schriftlich anerkannt werden. Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.
§2 Vertragsabschluß
Die Bestellung gilt bei gegenseitiger Vertragsunterzeichnung als verbindlich. Bei schriftlichen Bestellungen gilt diese nach unserer Bestätigung als angenommen. Bei Bestellungen über moderne Medien wie Internet und Email, die keine Unterschrift tragen, gilt der Auftrag mit unserer Bestätigung als angenommen.Es gelten hierbei die Geschäftsregeln zwischen Vollkaufleuten bzw. Unternehmern nach BGB §14
§3 Vorzeitige Fälligkeit und Rücktrittsrecht
Werden uns nach der Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers aufkommen lassen, sind wir berechtigt, vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten.
§4 Liefertermine
Zugesagte Termine gelten nur annähernd. Die Lieferzeit von Lagerware erfolgt in der Regel innerhalb von 2 bis 5 Werktagen. Bei Software inkl. entsprechender Hardware, die Kunden bezogen geliefert werden, erfolgt die Lieferung in der Regel innerhalb 5 bis 10 Werktagen. Diese bezieht sich auf die Fertigung im Herstellerwerk bzw. der Lieferfähigkeit des Großhändlers. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, wie z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung im Werk oder Zulieferer, verlängern die Lieferfrist angemessen und zwar auch dann, wenn diese während eines Lieferverzuges eintreten. Verzugsschaden oder sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§5 Urheberrecht
An sämtlichen, von uns erstellten oder übermittelten Unterlagen, behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch dritten Personen ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden.
§6 Software-Nutzungsrechte
Wir gewähren gegen die Zahlung einer einmaligen Nutzungsgebühr ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht an der Software zu folgenden Bedingungen:
1. Sämtliche Rechte an der Software (einschließlich der Dokumentationen) verbleiben bei uns bzw. dem Softwarehersteller.
2. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, Ersatz- oder Fehlersuche angefertigt werden.
3. Schadensersatzansprüche gegen uns, sowie deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, z.B. Beratung, Produzentenhaftung etc. sind ausgeschlossen, insbesondere ein Schadensersatzanspruch, der nicht an der Software selbst entstanden ist.
4. Wir können keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Software in allen vom Kunden gewählten Kombinationen ausführbar und fehlerfrei läuft bzw. den spezifischen Anforderungen des Kunden entspricht.
5. Der Softwarehersteller und wir gewährleisten, dass der Datenträger frei von Material und Fabrikationsfehlern ist. Fehlerhafte Datenträger werden von uns durch fehlerfreie Datenträger ersetzt.
6. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass wir deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben und die Daten in maschinenlesbarer Form bereit gehalten werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Grund seiner Sorgfaltspflicht, regelmäßig die Daten zu sichern.
§7 Versand
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, geht die Gefahr auf den Besteller über. Verpackung, Weg und Art des Versandes bleibt uns vorbehalten. Bei Paketversand sind diese bis zur vertraglichen Höhe von 400,00€ versichert. Bei Versand durch Spedition erfolgt eine Transportversicherung nur auf Weisung des Bestellers.
§8 Mängelhaftung
Mängelrügen hat der Besteller unverzüglich, spätestens aber innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich anzuzeigen. Für Mängel der Lieferung haften wir nur in der Weise, dass wir alle diejenigen Teile unentgeltlich ausbessern oder nach unserer Wahl neu liefern, die 24 Monate seit dem Liefertag unbrauchbar werden. Voraussetzung der Haftung ist fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung; für Materialfehler haften wir nur insoweit, als wir bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt, den Mangel hätten erkennen müssen. Ansprüche auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Folgeschäden sind ausgeschlossen. Unsere Haftung entfällt, wenn die Ausbesserung oder Ersatzleistung durch eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten des Bestellers, erschwert sind. Im Falle einer Mängelrüge, muss uns der Besteller Gelegenheit geben, den Mangel in unserem Betrieb bzw. bei unserem Zulieferer, zu beseitigen. Hierzu ist ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet.
§9 Zahlungsbedingungen
Eine Verzögerung der Installation über den vereinbarten Liefertermin hinaus berechtigt uns zur Berechnung der bestellten Waren. Der eventuell hieraus resultierende Bezug auf die Erfüllung eines Werksvertrages bleibt ausgeschlossen, insbesondere wenn die Installationsverzögerung nicht durch uns verschuldet wird. Sondervereinbarungen wie etwa eingeräumte Rabatte, gelten nur innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles. Diese werden nach Überschreitung eines vereinbarten Zahlungszieles hinfällig.
§10 Preise
Unsere Preise verstehen sich in €uro und gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und zzgl. gesetzl. MWSt.
§11 Rechnungsstellung
Die Rechnung ist sofort nach Rechnungsstellung entsprechend der vereinbarten Zahlungsfrist, zur Zahlung fällig. Bei Überschreiten des Zahlungszieles werden bankübliche Verzugszinsen berechnet, ohne dass es zu einer Inverzugssetzung bedarf. Spätestens nach 30 Tagen sind sie in Zahlungsverzug!
§12 Allgemeines
1. Bei Berechnungen nach Zeit- und Aufwand, sind die Kosten für Wegezeit und Fahrtkosten zu zahlen.
2. Wir sind berechtigt, unsere Firmenbezeichnung an der Anlage anzubringen.
3. Auftretende Störungen berechtigen nicht, Zahlungen zurückzuhalten.
4. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Veräußerung an Drittkäufer erheben wir den verlängerten Eigentumsvorbehalt.
5. Für Installationen an Flucht- und Brandschutztüren gelten einschlägige gesetzliche Bestimmungen. Für die Einhaltung setzen wir zugelassene Komponente und sachkundiges Fachpersonal ein. Genehmigungsverfahren und Kosten für Zulassungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Ob wir für Dienstleistungen Sub-Unternehmer einsetzen bzw. weiter beauftragen, bleibt allein uns überlassen.
7. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main!